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Pharmazeutische Dienstleistungen

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Richtig Inhalieren - Einweisung in die Anwendung Ihres Inhalationsmedikaments
Standardisierte Blutdruckmessung
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Persönliche Medikationsberatung

Warum die neue Leistung?


Eine fehlerhafte Anwendung Ihres Inhalationsgerätes beeinträchtigt die Wirksamkeit des Arzneimittels und kann Nebenwirkungen verursachen. Die Schulung in der korrekten Anwendung trägt dazu bei, Ihre Erkrankung optimal zu behandeln.

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Was passiert in der Apotheke?


Das Apothekenteam zeigt Ihnen, wie Ihr Inhalationsgerät funktioniert, d.h. es erfolgt eine Einweisung in die korrekte Inhalationstechnik. Zusätzlich erhalten Sie nützliche Tipps um Nebenwirkungen zu vermeiden.
Ein Termin ist nicht erforderlich, kommen Sie einfach mit Ihrem Rezept oder Medikament in die Apotheke.

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Wer hat Anspruch auf die Leistung?


Auch die Krankenkassen haben den Nutzen dieser Kurzschulung erkannt. Deshalb tragen sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherung die gesamten Kosten für diese Leistung, wenn Sie ein neues Inhalationsmedikament verordnet bekommen haben. Die Schulung kann jährlich wiederholt werden.
 

Ca. 30 Millionen Menschen in Deutschland haben Bluthochdruck. Das Apothekenteam hilft Ihnen den Erfolg Ihrer medikamentösen Blutdruckeinstellung zu kontrollieren.     

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Warum die neue Leistung?


Bei etwa 30% der Patienten, die blutdrucksenkende Medikamente einnehmen, liegt der Blutdruck nicht im Zielbereich. Durch die regelmäßige Kontrolle in der Apotheke können auffällige Werte frühzeitig erkannt werden. Die Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin und ggf. die Anpassung Ihrer Medikation hilft dabei, das Risiko für weitere Erkrankungen und Folgeschäden (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Organschäden) langfristig zu verringern.

 

Was passiert in der Apotheke?


Das Apothekenteam misst nach einem standardisierten Verfahren Ihren Blutdruck. Da sich der Blutdruck schnell ändern kann, werden nach einer fünfminütigen Ruhepause im Sitzen drei Messungen kurz nacheinander durchgeführt. Der Mittelwert bildet dann ein verlässlicheres Ergebnis, auf dessen Basis weitere Empfehlungen für Sie abgeleitet werden.
Es ist kein Termin nötig, kommen Sie einfach in die Apotheke. 

 

Wer hat Anspruch auf die neue Leistung?

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 Wenn Sie blutdrucksenkende Medikamente einnehmen, haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf die standardisierte Blutdruckmessung. Die gesamten Kosten dafür trägt sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung. 
Zusätzlich kann bei Änderung Ihrer Blutdruckmedikamente ab zwei Wochen nach Einnahmestart der neuen Medikamente diese pharmazeutische Dienstleistung erneut in Anspruch genommen werden. 

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Warum bieten wir Ihnen diese neue Leistung an?

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Mit zunehmender Zahl der eingenommenen Medikamente steigt das Risiko für Probleme bei der Arzneimittelanwendung. Auch die Gefahr von Neben- und Wechselwirkungen ist erhöht. 
Gleichzeitig ist aus wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt, dass viele dieser Probleme vermeidbar sind. 

Mit einer Medikationsberatung gehen Sie auf Nummer sicher und erfahren alles Wichtige rund um Ihre Medikamente. So behalten Sie den Überblick über Ihre Therapie und Fehler bei der Einnahme können vermieden werden. Durch die umfassende Medikationsprüfung durch unsere Apotheker wird die Sicherheit und Wirksamkeit Ihrer Therapie erhöht.


Was passiert in der Apotheke?

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In einem persönlichen Gespräch werden alle Arzneimittel besprochen, die Sie aktuell einnehmen. Dabei wird verständlich erklärt, was Sie bei der Einnahme Ihrer Medikamente beachten sollten und es erfolgt eine Prüfung auf mögliche Arzneimittelwechselwirkungen und andere Arzneimittel-bezogenen Probleme. Auch auf Ihre persönlichen Fragen und Bedenken gehen unsere Apotheker umfassend ein. Bei Bedarf und mit Ihrer Einwilligung kann Ihr behandelnde(-r) Arzt bzw. Ärztin hinzugezogen werden. 
Wenn gewünscht, erhalten Sie außerdem einen aktuellen Medikationsplan von uns.

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Wer hat Anspruch auf die neue Leistung?

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Auch die Krankenkassen haben die Wichtigkeit der persönlichen Medikationsberatung erkannt. 
Aus diesem Grund
übernehmen sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen die gesamten Kosten in folgenden Fällen:

- wenn Sie mindestens 5 ärztlich verordnete Medikamente dauerhaft einnehmen und in den letzten 12 Monaten keine Medikationsberatung erhalten haben bzw. die Medikation sich stark verändert hat

ODER
-
wenn Sie mindestens 1 orales Medikament gegen Krebs neu einnehmen (unabhängig von der Zahl der weiteren eingenommenen Medikamente) erhalten Sie eine Medikationsberatung mit Schwerpunkt Krebs

ODER

-  wenn Sie nach Organtransplantation neu Immunsuppressiva einnehmen (unabhängig von der Zahl der weiteren eingenommenen Medikamente) erhalten  Sie eine Medikationsberatung mit Schwerpunkt Immunsupressiva

Hauptstr. 134, 09390 Gornsdorf

Tel.: +49 (03721/22692)

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